Interview
Im November 2013 gelang dem österreichischen Bundeskriminalamt der bislang härteste Schlag gegen die Wettmafia.
Dominique Taboga spricht in einem exklusiven Interview mit dem Play Fair Code über den Einstieg in die Manipulation, das erste manipulierte Spiel und seine heutige Sicht der Dinge.
Was ist Match Fixing?
Spielmanipulation ist die Beeinflussung des Verlaufs oder Ergebnisses eines sportlichen Ereignisses für einen persönlichen, sportlichen oder finanziellen Vorteil. Manipulationshandlungen können vielfältig sein, wie etwa die passive Spielgestaltung oder das absichtliche Zulassen von Toren oder Punkten für den Gegner. So kann ein Tennisspieler beispielsweise bereits vor Beginn seines Matches beschließen, sein Spiel zu verlieren. Schließt er nun eine Sportwette auf seine eigene Niederlage ab, so ist sein finanzieller Gewinn garantiert. Durchaus verbreitet sind auch Spielabsprachen zweier Mannschaften mit dem Ziel, die sportliche Relegation bzw. den Abstieg zu verhindern.
Spielabreden im Sport sind kein neues Phänomen, aber die Anzahl der Manipulationen zur Erlangung eines Gewinns durch Sportwetten hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Hinzu kommen noch die Beteiligungen transnationaler organisierter Verbrechergruppen sowie das Anwachsen und die Verbreitung von Wettmärkten im Internet, sowohl legale als auch illegale.
Die Phasen der Spielmanipulation
Der Fall Pape Omar Fayé
Faye beschreibt, wie er seine erste Partie verschiebt. So habe er mit wenig Einsatz gespielt, nicht den direkten Weg zum Tor gesucht, sondern Bälle quer oder nach hinten gespielt. De facto ist es natürlich nicht möglich, einem Spieler anhand dessen Spielweise Wettbetrug nachzuweisen, sondern der Spieler muss, wie Faye, gestehen. Faye wurde mittlerweile von der FIFA weltweit für seine gesamte Karriere gesperrt. Ein hartes Schicksal für den jungen Mann, der außer Profi-Fußballer keinen anderen Beruf erlernt hat.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Phase 1 - Die Ansprache
Phase 2 - Das Angebot
Phase 3 - Die Annahme
Phase 4 - Die Ausführung
Die verbandsrechtlichen Konsequenzen
ÖFB-Rechtspflegeordnung
§ 111a Verletzung des Fairplay-Gedankens
Wer gegen den sportlichen Anstand, die sportliche Disziplin, die sportliche Integrität oder die Prinzipien des Fairplay bzw. der Sportlichkeit verstößt, kann, sofern dieses Vergehen nicht einen anderen Tatbestand erfüllt, mit folgenden Sanktionen bestraft werden:
Vergehen gemäß dieser Bestimmung verjähren nach 5 Jahren.
- Ermahnung;
- Sperre von 1 bis 12 Pflichtspielen;
- Funktionssperre von einem Monat bis einem Jahr;
- Geldstrafe von bis zu € 15.000,-;
- Austragung eines oder mehrerer Spiele unter Ausschluss eines Teiles oder der gesamten Öffentlichkeit;
- Abzug von Punkten;
- Wettbewerbsausschluss;
- Zwangsabstieg;
- Ausschluss aus dem Verband.
Vergehen gemäß dieser Bestimmung verjähren nach 5 Jahren.
§ 113 Bestechung
Wer einem Offiziellen des ÖFB, eines Verbandes oder eines Vereines, einem Spieloffiziellen oder einem Spieler einen unrechtmäßigen Vorteil für ihn oder für eine Drittperson direkt oder indirekt anbietet, verspricht oder gewährt, damit der Bestochene das Regelwerk verletzt, wird mit folgenden Sanktionen bestraft:
Wer einen unrechtmäßigen Vorteil für sich oder eine dritte Person erbittet, annimmt, versprechen oder gewähren lässt oder einen entsprechenden Versuch nicht unverzüglich dem zuständigen Verband meldet, wird auf die gleiche Weise bestraft.
Vergehen gemäß dieser Bestimmung verjähren nach 5 Jahren, sofern sie nicht unter § 47 Abs. 3 fallen.
- Sperre von 8 bis 72 Pflichtspielen;
- Funktionssperre für 6 Monate bis zu 3 Jahren;
- Geldstrafe von € 500,-- bis € 15.000,--;
- Wettbewerbsausschluss;
- Abzug von Punkten;
- Zwangsabstieg;
- Stadionverbot;
- Ausschluss aus dem Verband.
Wer einen unrechtmäßigen Vorteil für sich oder eine dritte Person erbittet, annimmt, versprechen oder gewähren lässt oder einen entsprechenden Versuch nicht unverzüglich dem zuständigen Verband meldet, wird auf die gleiche Weise bestraft.
Vergehen gemäß dieser Bestimmung verjähren nach 5 Jahren, sofern sie nicht unter § 47 Abs. 3 fallen.
§ 114 Unzulässige Sportwetten
Wer Einzel- oder Kombinationswetten bei Buchmachern oder virtuellen Wettanbietern auf Spiele seines eigenen oder eines in derselben Klasse tätigen Vereines abschließt oder Dritte dazu bestimmt oder Dritten nicht-öffentliche Informationen weitergibt, die für solche Wetten verwendet werden können, wird mit folgenden Sanktionen bestraft:
- Ermahnung;
- Sperre von mindestens 2 Pflichtspielen;
- Funktionssperre von mindestens 2 Monaten;
- Geldstrafe bis zur dreifachen Höhe des getätigten Einsatzes bzw. ausbezahlten Gewinnes;
- Abzug von Punkten;
- Wettbewerbsausschluss;
- Zwangsabstieg;
- Ausschluss aus dem Verband.
§ 115a Unterlassen der Meldeverpflichtung
Wer Verletzungen des Fairplay-Gedankens durch Dritte oder Verstöße Dritter gegen Bestimmungen dieses Kapitels wahrnimmt und es unterlässt, sie dem zuständigen Verband unverzüglich zu melden, wird mit folgenden Sanktionen bestraft:
- Ermahnung;
- Sperre von mindestens 2 Pflichtspielen;
- Funktionssperre von mindestens 2 Monaten;
- Geldstrafe von € 500,- bis € 15.000,-;
- Ausschluss aus dem Verband.
Die 3 R's
Ombudsstelle Play Fair Code
Rechtsanwaltskanzlei
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Die Ombudsstelle ist eine professionelle und vertrauliche Anlaufstelle für Athleten und alle Beteiligten im Sport, um Informationen und Hinweise über geplante oder tatsächlich erfolgte Spielmanipulationen oder Wahrnehmungen zum Thema Spielmanipulation entgegenzunehmen.
Dr. Peter Sander | Rechtsanwalt

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